Behandlungsvertrag

1. Zustandekommen des Vertrags

Durch die Vereinbarung eines Behandlungstermins entsteht zwischen Ihnen als Patient und der Praxis „Marcus Fox Therapie“ ein Behandlungsvertrag. Nach §630a(1) BGB verpflichtet sich der Behandelnde, die vereinbarte medizinische Behandlung zu erbringen, während der Patient zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet ist, sofern keine andere Person für die Zahlung verantwortlich ist.

2. Honorar

Die Kosten für eine osteopathische Behandlung liegen zwischen 70-110 € je nach Umfang und Art der Behandlung. 

Die Kosten werden direkt nach der Behandlung vor Ort beglichen und können je nach Art der Versicherung bei der Versicherung zum Teil rückerstattet werden.

3. Absage von Terminen

Vereinbarte Termine sind verbindlich, da die Zeit nur für den Patienten reserviert wird. 

Eine Absage oder das Verschieben von Terminen ist bis zu 24 Stunden vor dem Termin möglich.

Bei Nichteinhaltung des Termins oder der o.g. Frist behalten wir uns vor, gemäß § 615 BGB eine Ausfallgebühr in Höhe des zu erwartenden Verlustes in Rechnung zu stellen.

4. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Behandlungsvertrags ungültig sein oder werden, wird damit die Wirkung des Behandlungsvertrags insgesamt nicht tangiert, die ungültige Vertragsklausel ist durch eine gesetzlich zulässige Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem ursprünglichen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.